Zur Reduktion der Rückfallhäufigkeit bei Verkehrsdelikten
verursacht unter best. Beeinträchtigungen (i.b. Drogen) werden Lenker nach
solchen Delikten von Seiten der Behörde zu der Absolvierung einer Nachschulungsmaßnahme verpflichtet.
Die durchgeführten Nachschulungen werden von speziell geschulten
VerkehrspsychologInnen geleitet. Die Kurse (mindstens 4 Gruppensitzungen zu
insgesamt zumindest 15 Einheiten) finden in der Regel abends in wöchentlichem
Abstand statt. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse an
verschiedenen Orten in Tirol statt.
Die Anmeldung erfolgt über unser
Sekretariat, über Faxzusendung des
Anmeldeformulars oder direkt
online.
Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme sind:
- Klärung der Ursachen des Deliktes
- Informationen über die Wirkung und Gefahren von bewusstseinsverändernden und
verhaltensbeeinträchtigenden Substanzen (Drogen) im Straßenverkehr
- Aufzeigen von Motiven und Problemen für den Missbrauch von Drogen
- Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Drogen im eigenen Leben
- Entwicklung, Erprobung und Stabilisierung von individuellen
Lösungsmöglichkeiten für künftige Vorfallsfreiheit