Zur Reduktion der Rückfallhäufigkeit bei Verkehrsdelikten
i.b. von Probeführerscheinbesitzern werden Lenker nach bestimmten schweren Verkehrsdelikten von Seiten der Behörde zu der Absolvierung einer Nachschulungsmaßnahme verpflichtet.
Die durchgeführten Nachschulungen werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Die Kurse (mindestens 4
Gruppensitzungen zu insgesamt zumindest 12 Einheiten) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Zudem absolviert ein speziell geschulter Fahrlehrer mit den Betroffenen eine Fahrprobe. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse an verschiedenen Orten in Tirol statt.
Die Anmeldung erfolgt über unser Sekretariat, über
Faxzusendung des Anmeldeformulars
oder direkt online.
Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme sind:
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Klärung der Ursachen des Deliktes
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Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft
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Reflexion der eigene Beziehung zum KFZ
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Auseinandersetzung mit dem Thema Geschwindigkeit
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Entwicklung von alternativen Strategien für ähnliche
Situationen
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Kennenlernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster im Straßenverkehr
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Erhöhung der Sensibilität für soziale Interaktionen im Straßenverkehr
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Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr