Verkehrspsychologische Einzeltherapien werden zumeist
im Rahmen verkehrspsychologischer Gutachten empfohlen, wenn aufgrund der
Befundlage anzunehmen ist, dass beim Untersuchten Standardmaßnahmen wie
Nachschulungskurse nicht ausreichen, um die Eignungsvoraussetzungen
für eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung wiederherzustellen.
Im
Rahmen der Einzeltherapie wird ausgehend von den begangenen
Verkehrsdelikten vom(n der) behandelnden Psychologen(in) versucht,
gemeinsam mit dem(r) Betroffenen Ursachen für problematische
Verhaltensweisen zu finden und eine gezielte Veränderung dieser
Problembereiche einzuleiten. Häufig wird durch diese Maßnahmen
- sozusagen als Begleiterscheinung - ein Fortschritt im Bereich der
Persönlichkeitsentwicklung erzielt.
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