Nachschulung bei sonstiger Problematik
(z.B. bei Drogen- oder Medikamentenmissbrauch)
Zur Reduktion der Rückfallhäufigkeit bei besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogeneinfluß) werden Lenker von Seiten der Behörden zur Absolvierung einer Nachschulungsmaßnahme verpflichtet.

Die durchgeführten Nachschulungen werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet.
Die Kurse (mind. 4 Gruppensitzungen zu insges. mind. 15 Einheiten) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt.
Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten, finden die Kurse an verschiedenen Orten Niederösterreichs (siehe Kursorte) statt.
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