Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung bei INFAR
Wen betrifft die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung?
Seit Anfang Juli 1997 gilt die neue Durchführungsverordnung zum
Waffengesetz. Für Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen
Waffenpass ist ab nun ein psychologisches Gutachten über deren
Verlässlichkeit vorgesehen (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996).
Was wird überprüft?
Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der
Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein
Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter.
Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten
Teil in einem weiteren Fachgespräch hinterfragt, bei welchem besonderes
Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von
waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.
Wo kann ich mich anmelden?
Sie können Ihr Anmeldeformular, welches Sie bei den INFAR Landesstellen downloaden
können, auf dem Postweg an die INFAR Landesstelle oder mittels Fax an uns senden, sich telefonisch, mit SMS, mit E-Mail oder auch Online auf der Website der INFAR Landesstelle anmelden. Die Kontaktdaten zu INFAR in Ihrer Nähe finden sie hier.

